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   BSG, 30.05.1978 - 1 RA 5/77   

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BSG, 30.05.1978 - 1 RA 5/77 (https://dejure.org/1978,2920)
BSG, Entscheidung vom 30.05.1978 - 1 RA 5/77 (https://dejure.org/1978,2920)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 1978 - 1 RA 5/77 (https://dejure.org/1978,2920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Der Rentenversicherungsträger muß bestrebt sein, die berufliche Eingliederung eines versicherten Betreuten im Wege der Berufsförderung in möglichst kurzer Zeit zu erreichen

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 198
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 47/76

    Rentenversicherungsträger - behinderter Versicherter - Kriegsbeschädigung -

    Auszug aus BSG, 30.05.1978 - 1 RA 5/77
    Es kann dahinstehen, ob das von der Klägerin bereits 1973 angemeldete Begehren auf Berufsförderung, das sie spätestens im September 1974 auf die Übernahme der Kosten eines PH-Studiums beschränkt hat, nach § 14 AVG (= § 1237 der Reichsversicherungsordnung - RVO) in der - alten -, vor dem Gesetz über die Anpassung der Leistungen zur Rehabilitation (RehaAnglG) vom 7. August 1974, in Kraft getreten am 1. Oktober 1974 (§ 45 Abs. 1 aaO), geltenden Fassung oder nach § 14 a Abs. 3 Satz 2 AVG (= § 1237 a Abs. 3 Satz 2 RVO) in der seither geltenden Fassung (nF) zu prüfen ist (vgl. dazu den erkennenden Senat in den zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 13. August 1977 - 1 RA 47/76 - und vom 7. Dezember 1977 - 1 RA 7/77): Gilt altes Recht, scheitert die Förderung eines PH-Studiums als Voraussetzung für das angestrebte Lehramt an Grund- und Hauptschulen schon daran, daß die Beklagte ihre Berufsförderung "nicht über zwei weitere Jahre" über die Regelförderungszeit von einem Jahr hinaus ausdehnen durfte (§ 14 Abs. 3 Satz 3 AVG aF).
  • BSG, 07.12.1977 - 1 RA 7/77

    Zum zeitlichen Geltungsbereich einer Norm, die zahnmedizinische Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 30.05.1978 - 1 RA 5/77
    Es kann dahinstehen, ob das von der Klägerin bereits 1973 angemeldete Begehren auf Berufsförderung, das sie spätestens im September 1974 auf die Übernahme der Kosten eines PH-Studiums beschränkt hat, nach § 14 AVG (= § 1237 der Reichsversicherungsordnung - RVO) in der - alten -, vor dem Gesetz über die Anpassung der Leistungen zur Rehabilitation (RehaAnglG) vom 7. August 1974, in Kraft getreten am 1. Oktober 1974 (§ 45 Abs. 1 aaO), geltenden Fassung oder nach § 14 a Abs. 3 Satz 2 AVG (= § 1237 a Abs. 3 Satz 2 RVO) in der seither geltenden Fassung (nF) zu prüfen ist (vgl. dazu den erkennenden Senat in den zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 13. August 1977 - 1 RA 47/76 - und vom 7. Dezember 1977 - 1 RA 7/77): Gilt altes Recht, scheitert die Förderung eines PH-Studiums als Voraussetzung für das angestrebte Lehramt an Grund- und Hauptschulen schon daran, daß die Beklagte ihre Berufsförderung "nicht über zwei weitere Jahre" über die Regelförderungszeit von einem Jahr hinaus ausdehnen durfte (§ 14 Abs. 3 Satz 3 AVG aF).
  • BSG, 21.05.1974 - 7 RAr 15/72

    Zu möglichen Umschulungsmaßnahmen - Beruflicher Aufstieg - Hochschulstudium -

    Auszug aus BSG, 30.05.1978 - 1 RA 5/77
    Da die Berufsförderung im vorliegenden Fall nur die "Ausbildung für einen anderen Beruf" (§ 14 Abs. 3 Buchst. b AVG aF) sein kann, die Ausbildung für das von der Klägerin angestrebte Lehramt an Grund- und Hauptschulen nach den unangegriffenen Feststellungen des LSG auch in Niedersachsen aber mindestens fünf Jahre dauert, stützt § 14 AVG aF den "Anspruch" der Klägerin offenkundig nicht (zur Unzulässigkeit, die berufliche Förderung der Gesamtausbildung von Lehramtsbewerbern allein auf das PH-Studium zu beschränken und so die zeitliche Förderungsfähigkeit zu erreichen vergleiche mit eingehender Begründung die Rechtsprechung des 7. und 12. Senats des BSG zu § 47 AFG in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl 1 1975, 3113), der § 14 a Abs. 3 Satz 2 AVG nF weithin entspricht; im einzelnen siehe SozR Nr. 1 zu § 47 AFG ; SozR 4100 § 47 Nr. 1; BSGE 37, 223 = SozR 4100 § 47 Nr. 2; BSGE 40, 185 = SozR 4100 § 47 Nr. 13; SozR 4100 § 47 Nr. 15).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 2/86

    Zur zeitlichen Begrenzung beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen iS von

    Eine Teilförderung sei im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht möglich (vgl BSGE 46, 198, 202).

    Dies entspreche - wie der 1. Senat des BSG es bereits in seinem Urteil vom 30. Mai 1973 (BSGE 46, 198) zum Ausdruck gebracht habe - auch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

    § 556 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 567 Abs. 3 RVO ist vielmehr nur die Grundregel zu entnehmen, daß Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit angemessen zu berücksichtigen sind (vgl BSGE 46, 198, 200; BSG AUB 1935, 26, mit Anm von Hoppe).

    Ebenso wie dies bedeutet, dem Verletzten keinen Eigenanteil aufzubürden, selbst wenn er durch die Maßnahmen Aufwendungen erspart (vgl BSGE aaO), kann der Verletzte im umgekehrten Falle keine finanzielle Förderung für Teilabschnitte verlangen (vgl BSGE 46, 198, 202).

  • BSG, 28.03.1990 - 9b/7 RAr 92/88

    Beschränkung der Freiheit der Berufswahl durch das Leistungsrecht der beruflichen

    Diese Vorschrift ist von der Rechtsprechung als rechtlich bindendes Verbot mit Ausnahmeregelung angesehen worden - aus dem allgemeinen Grundsatz eines durch seine Zweckbestimmung begrenzten Einsatzes der Mittel der Versichertengemeinschaft (so für den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Arbeit: BSG SozSich 1984, 357 = AuB 1985, 26 im Anschluß an die Entscheidungen der Rentensenate in BSGE 46, 198, 200 = SozR 2200 § 1237a Nr. 3; BSGE 49, 263, 265 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10; BSGE 50, 184, 186 = SozR 2200 § 1237a Nr. 15; ebenso für den Bereich der Unfallversicherung BSG SozR 2200 § 567 Nr. 4).

    Sie betrafen ausnahmslos Berufswünsche außerhalb des Berufsbildungsbereiches (Fachhochschulstudium der Ökotrophologie - SozSich 1984, 357; Studium an der PH - BSGE 46, 198; zweijähriges Studium mit Praktikum zum Beruf der Erzieherin - BSGE 49, 263; Fachhochschulstudium zum Lebensmittelingenieur - SozR 2200 § 567 Nr. 4).

  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 10/92

    Berufshilfe - zeitliche Begrenzung - Zweijahresfrist - Ausnahmeregel - keine

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 26. November 1987 (SozR 2200 § 567 Nr. 4) in Übereinstimmung mit zahlreichen früheren Entscheidungen des BSG (BSGE 46, 198, 200; 49, 263, 265; 50, 184, 186; Urteil vom 12. April 1984 - 7 Rar 39/83 - = SozSich 1984, 357 = AuB 1985, 26 mit Anm Hoppe) die Ausnahmeregel dahin ausgelegt, daß der Versicherungsträger eine länger als zwei Jahre dauernde Maßnahme nur fördern darf, wenn der Versicherte nicht durch eine bis zu zweijährige Maßnahme dauerhaft beruflich voll eingegliedert werden kann.

    Schon bei dieser Entscheidung sind alle Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten, wobei auch die Schwere der Unfallfolgen (Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 566k), die Eignung, Neigung und die bisherige Tätigkeit angemessen zu berücksichtigen sind (BSGE 46, 198, 200; BSG AuB 1985, 26 mit Anm von Hoppe).

    Der Kläger begehrt eine vierjährige Förderung, so daß das LSG, falls durch eine zweijährige Umschulung eine dauerhafte volle berufliche Eingliederung nicht erreichbar ist, auch zu prüfen haben wird, inwieweit er durch eine zwar zwei Jahre übersteigende, aber kürzere als vierjährige Maßnahme eingegliedert werden kann (BSGE 46, 198, 201).

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Zu Recht hat ferner der 1° Senat des Bundessozialgerichts -BSG- in BSGE 46, 198 darauf hingewiesen" daß der Versicherungsträger überhaupt bestrebt sein muß" die berufliche Eingliederung der Versicherten in möglichst kurzer Zeit zu erreichen;diesen Grundsatz sieht er in @ 1ha Abs. 3 Satz 2 AVG konkretisiert, Auch diese Erwägung steht der Meinung der Klägerin und des LSG entgegen" Zutreffend hat die Rechtsprechung des BSG'sich somit schon in früheren Entscheidungen, allerdings nicht für Fälle der vorliegenden Art und mehr beiläufig9 für die hier vertretene Auffassung ausgesprechen (BSGE A69 198, 201; SozR 2200 @ 1236 Nr. 15).
  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78

    Bindend bewilligte Umschulungsförderung - Umschulungswechsel

    Wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden hat (BSGE 46, 198), ist es ferner nicht Aufgabe des Rentenversicherungsträgers, im Rahmen der beruflichen Rehabilitation dem einzelnen Versicherten eine beruflich möglichst hohe Qualifikation zu finanzieren.

    Insoweit gelten, für die Umschulung als Rehabilitationsmaßnahme in der Rentenversicherung die gleichen Grundsätze, wie sie das BSG zur Umschulung nach dem AFG, sei es als Rehabilitationsmaßnahme, sei es als Maßnahme der beruflichen Bildung, entwickelt hat (BSGE 46, 198).

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80

    Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

    Stellt der Versicherungsträger fest, daß der in seiner Erwerbsfähigkeit geminderte oder gefährdete Versicherte überhaupt nicht ernsthaft bereit ist, sich umschulen zu lassen, ist diese Maßnahme zur Rehabilitation mangels gesetzlicher Voraussetzungen zu versagen; sie könnte den sie rechtfertigenden Zweck nicht erreichen, und der Versicherungsträger würde die Mittel der Solidargemeinschaft der Versicherten sinnlos und damit rechtswidrig verwenden (vgl. den erkennenden Senat in BSGE 46, 198, 200 = SozR 2200 § 1237a Nr. 3 und in SozR 2200 § 1242 Nr. 3).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 32/93

    BfA - Umschulung - Förderung

    Auch in diesem Fall hätte die Umschulung ggf "auf andere Weise" verwirklicht werden können (BSGE 38, 59, 60 = SozR 4460 § 6 Nr. 2; BSGE 46, 198, 200 = SozR 2200 § 1237 a Nr. 3; BSGE 49, 263, 265 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10; BSGE 50, 184, 186 = SozR 2200 § 1237a Nr. 15; BSG vom 12. April 1984 - 7 RAr 39/83, unveröffentlicht).
  • BSG, 25.10.1978 - 1 RA 1/78

    Höchstdauer der Berufsförderung

    Der Anspruch der Klägerin auf fehlerfreie Ermessensausübung richtet sich nach §§ 13, 14 AVG a.F. Diese Vorschriften bleiben auch für nach dem 1. Oktober 1974 zu erbringende Leistungen anwendbar, soweit Ereignisse oder Umstände, die den Anspruch des Versicherten auf fehlerfreie Ermessensausübung begründen, vor dem 1. Oktober 1974 vorgelegen haben (vgl. mit ausführlicher Begründung die Entscheidungen des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 3; § 182 Nr. 29 sowie Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 RA 5/77 -).
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 42/79

    Anfechtungs- und Leistungsklage (SGG 54 Abs 4) - Fahrkostenerstattung zur

    Dies entspricht dem Prinzip, daß der Versicherungsträger mit seinen Rehabilitationsmitteln sparsam und wirtschaftlich zu verfahren hat (BSGE 46, 198, 200).
  • LSG Brandenburg, 24.09.2002 - L 2 RJ 102/01

    Anspruch auf Wegestreckenentschädigung in Höhe der sich aus dem

    Dies ergibt sich aus § 13 Abs. 1 SGB VI, wonach die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind (vgl. auch BSGE 46, 198, 200).
  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 21/86

    § 14a Abs 3 S 2 AVG - Dauer der Rehabiliationsmaßnahme länger als zwei Jahre

  • SG Hamburg, 15.02.2008 - S 18 AL 491/05

    Zur Erforderlichkeit von Beförderungskosten des behinderten Menschen während der

  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 13 RA 115/02

    Weiterbildung zur Heilpraktikerin - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81

    Rechtsanspruch Unfallverletzter auf Berufshilfe; Förderung von Unfallgeschädigten

  • BSG, 16.12.1981 - 11 RA 89/80

    Berufliche Rehabilitation - Beschaffungszuschuß für Ersatzkraftfahrzeug -

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.1989 - L 10 U 933/87

    Berufshilfe - zeitliche Begrenzung - Teilförderung - Umschulung zur Jugend- und

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